Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Abschluss des Reisevertrages

Der Reisevertrag zwischen unseren Reisekunden (nachfolgend „Kunde‟ oder „Reisender‟) und uns (nachfolgend auch „Pelayo Tours‟ oder „Reiseveranstalter‟) kommt zustande, indem der Kunde eine Reiseanmeldung auf Basis der von uns ausgeschriebenen Reisen und/oder Reiseleistungen vornimmt und damit das Vertragsangebot abgibt und Pelayo Tours eine entsprechende Annahme erklärt, etwa in Form einer Reisebestätigung.

Der Vertrag kann online, schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschlossen werden.

Die Reiseanmeldung bezieht sich auf alle in der Anmeldung genannten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an welches er für die Dauer von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und welches der Kunde innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung wie etwa die Zahlung oder Anzahlung des Reisepreises annehmen kann.

Das Rechtsverhältnis zwischen Kunde und Pelayo Tours richtet sich nach den §§ 651 a-y BGB und den Artikeln 250 und 253 des EGBGB. Die vorliegenden Reisebedingungen füllen

diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. Mit der Reiseanmeldung erkennt der Kunde sie für sich und die von ihm mit angemeldeten Personen an, er tritt auch weiterhin als deren Vertreter gegenüber Pelayo Tours auf.

2. Zahlung / Kundengeldabsicherung / Reiseunterlagen

Bei Vertragsabschluss, also regelmäßig ab Zugang der Reisebestätigung, ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten, soweit nicht individualvertraglich eine höhere Anzahlung vereinbart wird, weil der Reiseveranstalter zur Besorgung der Reiseleistungen in höhere Vorleistungen gegenüber den Leistungsträgern gehen muss. Der restliche Reisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei Vertragsabschluss weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist stets der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

Mit der Reisebestätigung und bevor Zahlungen von uns angenommen werden erhält der Reisende von uns einen Sicherungsschein zur Absicherung seiner geleisteten Zahlungen im Falle unserer Insolvenz.

Leistet der Kunde die Zahlungen nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Pelayo Tours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Pelayo Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

Mit der Reisebestätigung wird mitgeteilt, ob und binnen welcher Frist dem Reisenden weitere erforderliche Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutschein) übersendet werden. Der Kunde hat Pelayo Tours oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die angekündigten Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Pelayo Tours mitgeteilten Frist erhalten hat.

3. Leistungen / Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserer Reisebeschreibung sowie der zusammenfassenden Leistungsbeschreibung, die Sie vor Vertragsschluss von uns erhalten. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.

Pelayo Tours behält sich Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vor, soweit sie nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Die Änderungen oder Abweichungen dürfen nicht erheblich sein, sie dürfen den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Stornokosten

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Pelayo Tours zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

Im Falle des Rücktritts des Kunden vor Reisebeginn verliert Pelayo Tours seinen Anspruch auf den Reisepreis. Soweit Pelayo Tours den Rücktritt oder die zum Rücktritt führenden Umstände nicht zu vertreten hat oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Reisenden an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann Pelayo Tours eine angemessene Entschädigung verlangen.

Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Die Rücktrittsgebühren sind je nach Reiseart pauschaliert und bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Insoweit wird der Zeitraum zwischen dem Reisebeginn und der Rücktrittserklärung berücksichtigt, so dass ein früherer Rücktritt zu einer geringeren Entschädigung führen kann. Die Pauschalen sind auf Verlangen des Kunden vom Reiseveranstalter zu begründen. Dem Kunden steht es auch frei, nachzuweisen, dass die dem Reiseveranstalter zustehende Entschädigung geringer ausfällt, als die von ihm geforderte Pauschale.

Eine Entschädigung ist an den Reiseveranstalter auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen zur Abfertigung oder Abreiseort einfindet und meldet oder wenn die Reise wegen fehlender Reisedokumente nicht angetreten werden kann und das Fehlen der Reisedokumente nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist.

Es gelten vor diesem Hintergrund im Falle eines Rücktritts oder Nichtantritts der Reise folgende Entschädigungspauschale:

a) Pauschalreisen ohne gesonderte Hinweise zur Erstattungsfähigkeit in der Reiseausschreibung und Reisebestätigung:

bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%

ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 30%

ab dem 17. Tag vor Reisebeginn 45%

ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 60%

ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn sowie bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises

Pelayo Tours behält sich im Sinne von § 651h Abs. 2 Satz 2 BGB vor, anstelle einer Entschädigungspauschale eine ggf. höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, wenn uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Pelayo Tours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten (§ 651h Abs. 5 BGB).

Das Recht des Kunden, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe auch Ziffer 5), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

Pelayo Tours empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruch- bzw. Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie ersetzt in vielen Fällen ganz oder teilweise die vereinbarte Stornokostenentschädigung, wenn die Reise aus wichtigem Grund abgebrochen oder vor Reisebeginn von der Reise zurückgetreten werden muss.

5. Umbuchung, Ersatzperson

Auf Wunsch des Kunden nimmt der Reiseveranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt Änderungen der Reiseleistungen vor (Umbuchung), so z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Abflughafens, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür fällt eine Gebühr pro Person in Höhe von EUR 29 an. Bei den Leistungsträgern entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.

Nach § 651e BGB kann der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn gegenüber Pelayo Tours auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal EUR 15 zu verlangen.

Gegenüber Leistungsträgern tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.

Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandene oder wesentlich niedrigere Kosten zu belegen.

Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der ursprünglich angemeldete Reiseteilnehmer und der eintretende Dritte als Gesamtschuldner.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl der Reise ist Pelayo Tours berechtigt, vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, soweit in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert ist sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung des Rücktrittes zugegangen sein muss und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben ist.

Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der

Rücktrittserklärung, Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

7. Haftung, Haftungsbeschränkungen

Die vertragliche Haftung von Pelayo Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Regelungen bleiben unberührt.

Die Haftung von Pelayo Tours ist auch für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit wir gegenüber dem Reisenden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Pelayo Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang  mit Leistungen Dritter, die nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und die wir nach getrennter Auswahl lediglich vermitteln und die in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung mit Angabe der Identität und Anschrift des Leistungsträgers ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind (z.B. Ausflüge, Bahnfahrkarten, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche u.ä.).

Pelayo Tours empfiehlt den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

8. Mängelanzeige, Abhilfeverlangen, Fristsetzung vor Kündigung

Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und kann Abhilfe verlangen. Soweit Pelayo Tours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

Die Anzeige kann bei der zuständigen Reiseleitung vor Ort oder unmittelbar bei Pelayo Tours telefonisch unter +49 40 18041867 oder per eMail unter info@pelayo-tours.de erfolgen. Die Mängelanzeige kann auch bei dem Reisevermittler, über den die Pauschalreise gebucht wurde, angebracht werden.

Vertreter von Pelayo Tours vor Ort sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch keinesfalls befugt, reiserechtliche Gewährleistungsansprüche anzuerkennen.

Vor einer etwaigen Kündigung des Vertrages nach § 651l BGB ist der Reisende verpflichtet, der zuständigen Reiseleitung vor Ort oder unmittelbar gegenüber Pelayo Tours (z.B. telefonisch unter +49 40 18041867 oder per eMail unter info@pelayo-tours.de) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.

9. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen

Im Fall einer Gepäckbeschädigung muss der Reisende nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen (z.B. Montrealer Übereinkommen) unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls binnen sieben Tagen nach der Annahme, gegenüber dem Luftfrachtführer Anzeige erstatten.

Im Fall einer Gepäckverspätung muss die Anzeige gegenüber dem Luftfrachtführer  binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck zur Verfügung gestellt worden ist, erfolgen.

Jede Beanstandung muss schriftlich erklärt und innerhalb der vorgesehenen Frist übergeben oder abgesandt werden.

Wird die Anzeigefrist versäumt, so ist jede Klage gegen den Luftfrachtführer ausgeschlossen, es sei denn, dass dieser arglistig gehandelt hat.

10. Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Pelayo Tours unterrichtet den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren etwaige Änderungen vor Reiseantritt.

Der Reisende ist jedoch selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung entsprechender Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn Pelayo Tours hat pflichtwidrig unzureichend oder falsch informiert.

Pelayo Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir unsere Pflichten schuldhaft verletzt haben.

Wir empfehlen dringend, Einreisebestimmungen und sonstige Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu lesen und zu beachten, etwa unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Stand 01. Juli 2018

Pelayo Tours, Inhaber Marcos Ferreras
Maria-Louisen-Str. 112
22301 Hamburg